AGB

   1.  Allgemeines – Geltungsbereich
         a. Für alle Geschäftsziehungen mit der Medienservice Jüngling gelten

             ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
             in der neuesten Fassung (u.a. veröffentlicht im Internet
             unter www.medienservice-juengling.de). Mit der ersten mündlichen
             oder schriftlichen Bestellung gelten diese Bedingungen auch
             für Folgeaufträge im gegenseitigen Einvernehmen ausdrücklich
             als vereinbart. Unsere Angebote richten sich an gewerbliche
             Unternehmen (im Sinne des § 14 BGB).
         b. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers bzw. der Lieferanten
             widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Diese sind nur dann
             gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
             Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht
             Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht nochmals widersprechen
             und die vertraglich geduldete Lieferung oder Leistung vorbehaltlos
             erbringen bzw. vom Vorlieferanten entgegen nehmen.
         c. Unsere Geschäftsbedingungen können in unseren Geschäftsräumen
             eingesehen werden. Auf Wunsch senden wir diese auch kostenlos zu.
 

   2. Leistungen
         a. Die im Angebot genannten Preise basieren auf den derzeitigen
             Rohstoffpreisen, sind freibleibend und gelten unter dem Vorbehalt,
             dass die bei der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten
             unverändert bleiben. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich
             der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
         b. Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber einschließlich
             des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem
             Auftraggeber nach Aufwand in Rechnung gestellt.
         c. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von uns übersendete
             Auftragsbestätigung auf Fehler zu überprüfen. Für nicht
             beanstandete Fehler (innerhalb 2 Tagen nach Erhalt der
             Auftragsbestätigung) übernehmen wir keine Haftung.
         d. Etwaige Irrtümer, die beim Angebot, der Auftragsannahme, in
             der Auftragsbestätigung oder bei der Rechnungserteilung
             unterlaufen, insbesondere auch Irrtümer bei der Preisabgabe, in
             der Kalkulation, durch falsche Addition, berechtigen uns nach
             unserer Wahl zum Rücktritt des Vertrages.
  
   3. Zahlung
         a. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
             ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug
             zu leisten. Die Rechnung wird am Tag der Lieferung oder
             Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
         b. Bei Bereitstellung außergewöhnlicher Papier- und Kartonmengen,
             besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung
             verlangt werden.
         c. Ist ein Auftraggeber des öfteren mit seinen Zahlungen in Verzug
             geraten (oder ist die Auskunft über ihn negativ), sind wir
             berechtigt, Vorkasse oder Bar-/Scheckzahlung bei
             Lieferung zu verlangen.
         d. Soweit nichts anderes angegeben ist, gilt der Zeitpunkt der
             Rechnungsausstellung als Zeitpunkt der Leistung.

        
   4. Zahlungsverzug
         a. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach
             Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen
             Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers
             gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung sowie
             sofortige Bezahlung aller Rechnungen, mit deren Bezahlung sich
             der Auftraggeber in Verzug befindet, verlangen, noch nicht
             ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an
             noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem
             Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer
             verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
         b. Alle Mahnkosten sowie Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
             jeweiligen aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sind
             bei Zahlungsverzug zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren
             Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
         c. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Forderung an Dritte
             abzutreten.
  
   5. Eigentumsvorbehalt
         a. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des
             vereinbarten Preises Eigentum des Auftragnehmers.
             Dies gilt auch bei Weiterverarbeitung oder
             Weiterveräußerung der Ware durch den Auftraggeber.
  
   6. Lieferungen
         a. Lieferungen gelten ab Lieferwerk, soweit nichts anderes
             vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr
             des Auftraggebers. Transportversicherungen werden vom
             Auftragnehmer nur auf schriftliche Anweisung des Auftraggebers
             und für dessen Rechnung abgeschlossen.
  
   7. Lieferzeit
         a. Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach
             bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese
             mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie endet
             mit dem Tag, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder
             wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer
             der Prüfung der Muster, Andrucke, Filme usw. durch den
             Auftraggeber, ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und
             zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage
             des Eintreffens seiner Stellungnahme beim Auftragnehmer.
             Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung eine
             Änderung des Auftrages, so beginnt die Lieferzeit erst mit dem
             Eingang der Bestätigung der Änderungen bei dem Auftraggeber.
         b. Für die Überschreitung der Lieferzeit ist der Auftragnehmer
             nicht verantwortlich, ebensowenig bei Betriebsstörungen im
             eigenen oder im Betrieb eines Zulieferers, von denen Herstellung
             oder Transport abhängig sind, verursacht durch Krieg, Streik,
             Aussperrung, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel,
             Arbeitseinschränkungen sowie durch alle sonstigen Fälle höherer
             Gewalt. Diese Gründe befreien von der Einhaltung der vereinbarten
             Lieferzeit und Preise, nicht aber den Auftraggeber von der
             Auftragserteilung. Des weiteren sind Schadenersatzansprüche
             durch den Auftraggeber ausgeschlossen.
         c. Abrufaufträge sind, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird,
             innerhalb von 6 Monaten nach der Auftragsbestätigung abzunehmen.
             Die Bezahlung noch nicht abgerufener Waren hat in jedem Fall
             spätestens nach 6 Monaten zu erfolgen.
 
   8. Lieferverzug
         a. Bei Lieferverzug des Auftragnehmer kann der Auftraggeber erst
             nach Setzung einer angemessenen Nachfrist die ihm gesetzlich
             zustehenden Rechte geltend machen. Ersatz für entgangenen Gewinn
             kann er auf keinen Fall verlangen.
 
   9. Abnahmeverzug
         a. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen dem
             Auftragnehmer die Rechte aus § 326 BGB zu. Stattdessen steht dem
             Auftragnehmer auch das Recht zu, vom Vertrag auch nur teilweise
             zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadenersatz
             zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht innerhalb
             einer angemessenen Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. nach
             avisiertem Versand ab oder ist ein Versand infolge von Umständen,
             die der Aufragnehmer nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich,
             dann ist er berechtigt, die Ware für Rechnung und Gefahr des
             Auftraggebers in geeigneter Weise einzulagern.
 
  10. Beanstandungen
         a. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Waren
             sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse
             in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der
             Druckreiferklärung auf den Arbeitgeber über, soweit es sich nicht
             um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung
             anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt

             werden konnten.

             Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des

             Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
         b. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der
             Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen
             Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen
             Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
         c. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner
             Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder
             Ersatzlieferung bis zur Höhe des Auftragswertes verpflichtet.
             Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung
             oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der

             Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung)

             verlangen. Die Wandelung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert

             oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Die

             Haftung für Mangelfolgeschäden wird  ausgeschlossen; es sein denn, dem

             Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe

             Fahrlässigkeit zur Last.
         d. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur
             Beanstandung der gesamten Lieferung; es sei denn, dass die
             Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
         e. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können
             geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
             Das gleiche gilt für Vergleiche zwischen Andrucken und Auflagendruck.
         f. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten
             Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen
             Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen
             Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn der
             seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber
             abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche
             gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers
             nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
         g. Abweichungen, bedingt durch die Drucktechnik, sind wie folgt
             zulässig. Liefermenge: Mehr- oder Minderlieferungen
             bis 10% der bestellten Menge.
 
  11. Verwahrung
         a. Vom Auftraggeber gestellte Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger,
             Filme, u.ä. werden für einen maximalen Zeitraum von zwei Jahren
             nach letzter Auftragserteilung (nur die wirklich benötigten
             Materialien) aufbewahrt. Werden sie innerhalb dieses Zeitraumes
             vom Auftraggebers nicht abgeholt/zurückgefordert, gilt die
             Vernichtung durch den Auftragnehmer als genehmigt.
 
  12. Verpackung
         a. Die Verpackung wird gesondert berechnet und verbleibt
             im Eigentum des Auftraggebers.
 
  13. Vorarbeiten
         a. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und
             ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst
             worden sind, werden berechnet.
 
  14. Urheberrecht
         a. Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass
             durch die Verwendung der von ihm vorgelegten oder nach seinen
             Angaben hergestellten Muster, Druckvorlagen usw. nicht Rechte
             Dritter verletzt werden.
         b. Vom Auftragnehmer hergestellte Muster, Skizzen, Entwürfe und
             Probedrucke bleiben sein Eigentum. Sie dürfen weder nachgeahmt
             noch vervielfältigt noch Dritten, Personen oder Konkurrenzfirmen
             zugänglich gemacht werden. Sie bleiben Eigentum des
             Auftragnehmers; dies gilt auch für Werkzeuge und Hilfseinrichtungen
             aller Art. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, diese
             Gegenstände an den Auftraggeber herauszugeben, auch wenn
             dieser sie bezahlt hat.
 
  15. Versicherungen
         a. Wenn die dem Auftragnehmer übergebenen Roh- oder Hilfsstoffe,
             Muster, Originale, Druckstöcke, lagernde Drucksachen oder
             sonstige eingebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Feuer, Wasser
             oder andere Gefahren versichert werden sollen, so hat der
             Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Dasselbe
             gilt auch, wenn vom Auftraggeber bezahlte Fertigwaren in dessen
             Auftrag eingelagert werden.
 
  16. Korrekturabzüge
         a. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz-

             und sonstige Fehler zu prüfen und dem Auftragnehmer druckreif
             erklärt zurückzugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom
             Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene
             Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
         b. Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten ist
             der Auftragnehmer nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen
             Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines
             Korrekturabzugs nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung
             auf grobe Fahrlässigkeit.
         c. Bei Änderung eines Auftrags gehen alle entstehenden
             Kosten – einschließlich Maschinenstillstand – zu Lasten
             des Auftraggebers.
         d. Bei Anlieferung von Datenträgern, Filmen oder reprofähigen
             Vorlagen durch den Auftraggeber unterliegt der Auftragnehmer
             keiner Verpflichtung, diese auf Richtigkeit zu prüfen.
 
  17. Firmentext und Betriebskennummer
         a. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, seinen Firmentext,
             sein Firmenzeichen oder seine Betriebskennummer nach Maßgabe
             entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen
             Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.
 
  18. Nebenabreden
         a. Mündliche Abmachungen, Nebenabreden und  Änderungen bedürfen
             zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt
             auch für den Verzicht auf die Schriftform.
 
  19. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
         a. Erfüllungsort, Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
             entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich
             Wechsel und Urkundenprozesse ist 30855 Langenhagen.
 
  20. Ergänzende Bestimmungen
         a. Sollte irgendeine Bestimmung dieser
             Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so
             werden die übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die
             Parteien verpflichten sich vielmehr, durch eine ihr im
             wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende Bestimmung zu
             setzen. Daten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber
             werden vom Lieferanten zum Zwecke der betrieblichen
             Aufgabenerledigung gespeichert.

         b. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche                         

             Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit,

             Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Online-Bestellung ggf.

             ohne Einschaltung eines Gerichts zu klären. Wir sind bemüht,         

             eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag

             einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer

             Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und

             können Ihnen die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider

             auch nicht anbieten.

 

 

Stand 01.05.2018

Hier erreichen Sie uns:

Medienservice Jüngling
Frieda-Gröner-Weg 26
30855 Langenhagen

Tel.: 0511 72 64 988

Fax: 0511 72 64 989

 

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