1. Allgemeines – Geltungsbereich
a. Für alle Geschäftsziehungen mit der Medienservice Jüngling gelten
ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in der neuesten Fassung (u.a. veröffentlicht im Internet
unter www.medienservice-juengling.de). Mit der ersten mündlichen
oder schriftlichen Bestellung gelten diese Bedingungen auch
für Folgeaufträge im gegenseitigen Einvernehmen ausdrücklich
als vereinbart. Unsere Angebote richten sich an gewerbliche
Unternehmen (im Sinne des § 14 BGB).
b. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers bzw. der Lieferanten
widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Diese sind nur dann
gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht
Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht nochmals widersprechen
und die vertraglich geduldete Lieferung oder Leistung vorbehaltlos
erbringen bzw. vom Vorlieferanten entgegen nehmen.
c. Unsere Geschäftsbedingungen können in unseren Geschäftsräumen
eingesehen werden. Auf Wunsch senden wir diese auch kostenlos zu.
2. Leistungen
a. Die im Angebot genannten Preise basieren auf den derzeitigen
Rohstoffpreisen, sind freibleibend und gelten unter dem Vorbehalt,
dass die bei der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten
unverändert bleiben. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b. Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber einschließlich
des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem
Auftraggeber nach Aufwand in Rechnung gestellt.
c. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von uns übersendete
Auftragsbestätigung auf Fehler zu überprüfen. Für nicht
beanstandete Fehler (innerhalb 2 Tagen nach Erhalt der
Auftragsbestätigung) übernehmen wir keine Haftung.
d. Etwaige Irrtümer, die beim Angebot, der Auftragsannahme, in
der Auftragsbestätigung oder bei der Rechnungserteilung
unterlaufen, insbesondere auch Irrtümer bei der Preisabgabe, in
der Kalkulation, durch falsche Addition, berechtigen uns nach
unserer Wahl zum Rücktritt des Vertrages.
3. Zahlung
a. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug
zu leisten. Die Rechnung wird am Tag der Lieferung oder
Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
b. Bei Bereitstellung außergewöhnlicher Papier- und Kartonmengen,
besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung
verlangt werden.
c. Ist ein Auftraggeber des öfteren mit seinen Zahlungen in Verzug
geraten (oder ist die Auskunft über ihn negativ), sind wir
berechtigt, Vorkasse oder Bar-/Scheckzahlung bei
Lieferung zu verlangen.
d. Soweit nichts anderes angegeben ist, gilt der Zeitpunkt der
Rechnungsausstellung als Zeitpunkt der Leistung.
4. Zahlungsverzug
a. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach
Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers
gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung sowie
sofortige Bezahlung aller Rechnungen, mit deren Bezahlung sich
der Auftraggeber in Verzug befindet, verlangen, noch nicht
ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an
noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem
Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer
verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
b. Alle Mahnkosten sowie Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
jeweiligen aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sind
bei Zahlungsverzug zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren
Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
c. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Forderung an Dritte
abzutreten.
5. Eigentumsvorbehalt
a. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des
vereinbarten Preises Eigentum des Auftragnehmers.
Dies gilt auch bei Weiterverarbeitung oder
Weiterveräußerung der Ware durch den Auftraggeber.
6. Lieferungen
a. Lieferungen gelten ab Lieferwerk, soweit nichts anderes
vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr
des Auftraggebers. Transportversicherungen werden vom
Auftragnehmer nur auf schriftliche Anweisung des Auftraggebers
und für dessen Rechnung abgeschlossen.
7. Lieferzeit
a. Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach
bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese
mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie endet
mit dem Tag, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder
wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer
der Prüfung der Muster, Andrucke, Filme usw. durch den
Auftraggeber, ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und
zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage
des Eintreffens seiner Stellungnahme beim Auftragnehmer.
Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung eine
Änderung des Auftrages, so beginnt die Lieferzeit erst mit dem
Eingang der Bestätigung der Änderungen bei dem Auftraggeber.
b. Für die Überschreitung der Lieferzeit ist der Auftragnehmer
nicht verantwortlich, ebensowenig bei Betriebsstörungen im
eigenen oder im Betrieb eines Zulieferers, von denen Herstellung
oder Transport abhängig sind, verursacht durch Krieg, Streik,
Aussperrung, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel,
Arbeitseinschränkungen sowie durch alle sonstigen Fälle höherer
Gewalt. Diese Gründe befreien von der Einhaltung der vereinbarten
Lieferzeit und Preise, nicht aber den Auftraggeber von der
Auftragserteilung. Des weiteren sind Schadenersatzansprüche
durch den Auftraggeber ausgeschlossen.
c. Abrufaufträge sind, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird,
innerhalb von 6 Monaten nach der Auftragsbestätigung abzunehmen.
Die Bezahlung noch nicht abgerufener Waren hat in jedem Fall
spätestens nach 6 Monaten zu erfolgen.
8. Lieferverzug
a. Bei Lieferverzug des Auftragnehmer kann der Auftraggeber erst
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist die ihm gesetzlich
zustehenden Rechte geltend machen. Ersatz für entgangenen Gewinn
kann er auf keinen Fall verlangen.
9. Abnahmeverzug
a. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen dem
Auftragnehmer die Rechte aus § 326 BGB zu. Stattdessen steht dem
Auftragnehmer auch das Recht zu, vom Vertrag auch nur teilweise
zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadenersatz
zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht innerhalb
einer angemessenen Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. nach
avisiertem Versand ab oder ist ein Versand infolge von Umständen,
die der Aufragnehmer nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich,
dann ist er berechtigt, die Ware für Rechnung und Gefahr des
Auftraggebers in geeigneter Weise einzulagern.
10. Beanstandungen
a. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Waren
sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse
in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der
Druckreiferklärung auf den Arbeitgeber über, soweit es sich nicht
um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung
anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt
werden konnten.
Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des
Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
b. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der
Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen
Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
c. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner
Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder
Ersatzlieferung bis zur Höhe des Auftragswertes verpflichtet.
Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung
oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung)
verlangen. Die Wandelung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert
oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Die
Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen; es sein denn, dem
Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last.
d. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur
Beanstandung der gesamten Lieferung; es sei denn, dass die
Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
e. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können
geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
Das gleiche gilt für Vergleiche zwischen Andrucken und Auflagendruck.
f. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten
Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen
Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen
Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn der
seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber
abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche
gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers
nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
g. Abweichungen, bedingt durch die Drucktechnik, sind wie folgt
zulässig. Liefermenge: Mehr- oder Minderlieferungen
bis 10% der bestellten Menge.
11. Verwahrung
a. Vom Auftraggeber gestellte Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger,
Filme, u.ä. werden für einen maximalen Zeitraum von zwei Jahren
nach letzter Auftragserteilung (nur die wirklich benötigten
Materialien) aufbewahrt. Werden sie innerhalb dieses Zeitraumes
vom Auftraggebers nicht abgeholt/zurückgefordert, gilt die
Vernichtung durch den Auftragnehmer als genehmigt.
12. Verpackung
a. Die Verpackung wird gesondert berechnet und verbleibt
im Eigentum des Auftraggebers.
13. Vorarbeiten
a. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und
ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst
worden sind, werden berechnet.
14. Urheberrecht
a. Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass
durch die Verwendung der von ihm vorgelegten oder nach seinen
Angaben hergestellten Muster, Druckvorlagen usw. nicht Rechte
Dritter verletzt werden.
b. Vom Auftragnehmer hergestellte Muster, Skizzen, Entwürfe und
Probedrucke bleiben sein Eigentum. Sie dürfen weder nachgeahmt
noch vervielfältigt noch Dritten, Personen oder Konkurrenzfirmen
zugänglich gemacht werden. Sie bleiben Eigentum des
Auftragnehmers; dies gilt auch für Werkzeuge und Hilfseinrichtungen
aller Art. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, diese
Gegenstände an den Auftraggeber herauszugeben, auch wenn
dieser sie bezahlt hat.
15. Versicherungen
a. Wenn die dem Auftragnehmer übergebenen Roh- oder Hilfsstoffe,
Muster, Originale, Druckstöcke, lagernde Drucksachen oder
sonstige eingebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Feuer, Wasser
oder andere Gefahren versichert werden sollen, so hat der
Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Dasselbe
gilt auch, wenn vom Auftraggeber bezahlte Fertigwaren in dessen
Auftrag eingelagert werden.
16. Korrekturabzüge
a. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz-
und sonstige Fehler zu prüfen und dem Auftragnehmer druckreif
erklärt zurückzugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom
Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene
Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
b. Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten ist
der Auftragnehmer nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen
Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines
Korrekturabzugs nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung
auf grobe Fahrlässigkeit.
c. Bei Änderung eines Auftrags gehen alle entstehenden
Kosten – einschließlich Maschinenstillstand – zu Lasten
des Auftraggebers.
d. Bei Anlieferung von Datenträgern, Filmen oder reprofähigen
Vorlagen durch den Auftraggeber unterliegt der Auftragnehmer
keiner Verpflichtung, diese auf Richtigkeit zu prüfen.
17. Firmentext und Betriebskennummer
a. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, seinen Firmentext,
sein Firmenzeichen oder seine Betriebskennummer nach Maßgabe
entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen
Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.
18. Nebenabreden
a. Mündliche Abmachungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt
auch für den Verzicht auf die Schriftform.
19. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
a. Erfüllungsort, Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich
Wechsel und Urkundenprozesse ist 30855 Langenhagen.
20. Ergänzende Bestimmungen
a. Sollte irgendeine Bestimmung dieser
Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so
werden die übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die
Parteien verpflichten sich vielmehr, durch eine ihr im
wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende Bestimmung zu
setzen. Daten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber
werden vom Lieferanten zum Zwecke der betrieblichen
Aufgabenerledigung gespeichert.
b. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche
Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit,
Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Online-Bestellung ggf.
ohne Einschaltung eines Gerichts zu klären. Wir sind bemüht,
eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag
einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer
Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und
können Ihnen die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider
auch nicht anbieten.
Stand 01.05.2018